Faire Vergütung sicherstellen und Versorgung von Familien schützen
Lauf/München
Der Landtagsabgeordnete Felix Locke fordert eine zügige Anpassung des Hebammenhilfevertrags auf Bundesebene, um die faire Vergütung von Beleghebammen sicherzustellen und die Geburtshilfe in Bayern langfristig zu stabilisieren. Hintergrund ist ein aktueller parlamentarischer Vorstoß im Bayerischen Landtag, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, sich weiterhin nachdrücklich für Nachbesserungen der aktuellen Vergütungsregelung einzusetzen.
„Beleghebammen sind das Rückgrat der Geburtshilfe im Freistaat. Sie begleiten einen Großteil aller Geburten und stehen Frauen und Familien in einer besonders sensiblen Lebensphase zur Seite. Wenn sich ihre Arbeitsbedingungen weiter verschlechtern, gefährdet das die Versorgungssicherheit im ganzen Land“, erklärt Locke.
Seit dem 1. November 2025 gilt eine neue Vergütungsstruktur im Hebammenhilfevertrag. Diese führt nach Einschätzung der FREIE WÄHLER Fraktion zu teils erheblichen Einkommenseinbußen bei freiberuflichen Hebammen. Der Landtag appelliert daher an die gesetzlichen Krankenkassen und die Hebammenverbände, sich schnellstmöglich auf eine neue Regelung zu verständigen. Ziel ist eine Korrektur der Vergütungsrichtlinien durch die zuständigen Vertragspartner auf Bundesebene – einschließlich eines Inflationsausgleichs für Beleghebammen.
Locke verweist zudem auf frühere Initiativen der FREIEN WÄHLER, die gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner bereits mehrere Dringlichkeitsanträge zum Erhalt des bewährten Beleghebammensystems in das Plenum eingebracht haben: „Wir bleiben hier hartnäckig. Es geht um flächendeckende Versorgung, Wahlfreiheit und Sicherheit rund um Schwangerschaft und Geburt.“
In Bayern werden rund 75 bis 80 Prozent der Geburten von freiberuflichen Beleghebammen begleitet. „Unser klares Ziel ist es, die Betreuung von Frauen und Familien – vom Kinderwunsch über die Geburt bis zur Nachsorge und Notfallversorgung – in ganz Bayern verlässlich zu sichern. Dafür brauchen wir starke und fair bezahlte Beleghebammen“, so Locke abschließend.

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