Locke: „Realisierung ist für die Kommunen eine enorme Belastung“
München, 28.03.2025
Ab dem 1. August 2026 wird bundesweit schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Die Umsetzung stellt insbesondere die Kommunen als Sachaufwandsträger vor große Herausforderungen. Deshalb fordert die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion mittels Dringlichkeitsantrags eine Nachbesserung in mehreren Bereichen – insbesondere bei der Abdeckung der Ferienzeiten.
„Bayerns Kommunen kritisieren, dass Angebote der freien Kinder- und Jugendarbeit nach aktueller Auffassung des Bundes nicht zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung beitragen, weil sie entweder keine Betriebserlaubnis des Jugendamts haben oder nicht unter der Schulaufsicht stehen. Diese Regelung geht an der Realität vorbei und muss dringend überarbeitet werden“, erklärt Felix Locke, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER.
Ein weiteres Problem sieht die Fraktion in den zu knapp bemessenen Fertigstellungsfristen: „Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung, doch gefördert werden nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind. Diese Frist ist in vielen Fällen nicht realistisch. Wir fordern daher eine Verlängerung der Fertigstellungsfristen, damit die Kommunen den Rechtsanspruch auch wirklich umsetzen können“, so Locke weiter.
Hinzu komme eine Ungleichbehandlung der Mittagsbetreuung. „Während für Horte, die Kooperative Ganztagsbildung sowie Offene und Gebundene Ganztagsschulen finanzielle Unterstützung für Mittagessen und weitere Aufwendungen beantragt werden kann, bleibt die Mittagsbetreuung außen vor. Auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe gibt es für sie nicht. Das ist nicht nur für viele Eltern unverständlich, sondern auch systematisch kaum zu rechtfertigen“, kritisiert Locke.
Für die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag ist klar: Die verlängerte Mittagsbetreuung muss endlich gleichgestellt werden. „Sie gilt ebenso wie die Offene und Gebundene Ganztagsschule als rechtsanspruchserfüllendes Angebot. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass auch die Mittagsbetreuung in Zukunft angemessen finanziell berücksichtigt wird“, so Locke abschließend.
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