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Felix Locke äußert sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform

Lauf, 29. Juli 2024 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindeutig, dass die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise verfassungswidrig ist. „Dies ist eine wichtige Feststellung für unsere Demokratie! Jedoch können nun ganze Regionen ohne parlamentarische Vertretung vor Ort bleiben, was aus meiner Sicht den Grundprinzipien unserer demokratischen Ordnung widerspricht“, so Locke.

Locke weiter: „Die Reform könnte dazu führen, dass der Wahlkreis Roth im kommenden Bundestag statt wie bisher mit drei künftig mit keinem Abgeordneten vertreten ist. Das mag bei manch einem der Abgeordneten für die Bürgerinnen und Bürger gegebenenfalls keinen merklichen Unterschied machen; es stellt dennoch einen Verstoß gegen die demokratische Repräsentation und damit den Anspruch der Bevölkerung dar.“

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Pressekontakt:
Abgeordnetenbüro MdL Felix Locke
Marktplatz 22, 91207 Lauf
Tel.: 09123 9987400
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Ansprechpartnerin: Rebekka Bauer