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FREIE WÄHLER-Fraktion setzt flexibles Ladenschlussgesetz im Kabinett durch

Locke: Wir stärken die Kommunen und die regionale Wirtschaft

Lauf, 01. April 2025

„Stellen Sie sich vor, es ist 23 Uhr an einem Freitagabend, der Kühlschrank ist leer, und der letzte Notfall-Snack wurde beim letzten Serienmarathon vernichtet. Also schleicht man zum nächsten personallosen Kleinstsupermarkt – aber leider: geschlossen. Da hilft dann nur: Tankstelle – dreimal so teuer und Auswahl wie in einer Telefonzelle. Willkommen im Jahr 2025 – mit einem Ladenschlussgesetz von 1956. Ein Szenario, das uns in Zeiten von 24/7-Streaming und flexiblen Arbeitszeiten ein wenig rückständig erscheinen lässt,“ beginnt der Landtagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer seine Rede im Bayerischen Landtag zur Debatte zum Ladenschlussgesetz.

Die Bayerische Staatsregierung hat den Entwurf für das erste Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Damit setzt sich eine jahrelange Forderung der FREIEN WÄHLER durch, wie Locke erklärt: „Das neue Ladenschlussgesetz mit längeren Verkaufsnächten stärkt die Kommunen und die regionale Wirtschaft, Innenorte werden belebt. Die Nahversorgung im ländlichen Raum wird zudem durch digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter verbessert.“
Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Schritt in Richtung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, so Locke weiter: „Besonders die Versorgungssicherheit auf dem Land ist uns als FREIE WÄHLER-Fraktion ein großes Anliegen. Mit bis zu acht gemeindeweiten und vier individuellen verkaufsoffenen Einkaufsnächten pro Jahr erhalten unsere Kommunen nun Entscheidungsfreiheit und der Einzelhandel Flexibilität. In Zukunft heißt es dann: Eine laue Sommernacht, Musik in der Fußgängerzone, Familien bummeln, Geschäfte haben bis Mitternacht auf – das ist Lebensqualität, das ist Innenstadtbelebung!“ Besonders am neuen Ladenschlussgesetz sei, dass digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter künftig rund um die Uhr öffnen dürften – ganz ohne Personal. „Das bedeutet: Niemand muss nachts oder am Wochenende arbeiten, aber die Versorgung bleibt gesichert“, so der Abgeordnete aus den Nürnberger Land. Auch der Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusgemeinden werde flexibler, indem Kommunen selbst über Öffnungen entscheiden könnten: „Wir haben die ländlichen Regionen besonders im Blick und setzen uns weiter für ihre Stärkung ein“, betont Locke.

Gleichzeitig bleibt der Schutz der Sonn- und Feiertage und der Familien von Beschäftigten gewahrt, indem die allgemeinen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr beibehalten werden, so Locke abschließend.

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