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Stärkung der Feuerwehren

FREIE WÄHLER setzen entscheidende Reform des Feuerwehrgesetzes durch

München, den 10. April 2025

Der Bayerische Landtag hat eine umfassende Novelle des Feuerwehrgesetzes beschlossen, mit der die Rahmenbedingungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat spürbar verbessert werden. Ein zentrales Element: Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird auf 67 Jahre angehoben – ein Erfolg, den die FREIEN WÄHLER maßgeblich vorangetrieben haben.

„Diese Anhebung ist ein starkes Zeichen für die Wertschätzung unserer ehrenamtlichen

Einsatzkräfte“, erklärt Felix Locke, Abgeordneter der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. „Gerade in ländlichen Regionen können wir so das enorme Erfahrungswissen langjähriger Feuerwehrleute erhalten und die Einsatzbereitschaft nachhaltig sichern.“
Neben der Altersregelung bringt die Reform weitere praxisnahe Verbesserungen: Landkreise können künftig Ausbilder finanziell entschädigen – ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Ausbildungsqualität im ganzen Land. Auch der Einsatz moderner Technik wie Drohnen und Löschrobotern wird nun rechtlich klar geregelt.

Zur Stärkung der Führungsstrukturen können künftig zwei stellvertretende Kommandanten eingesetzt werden. Zudem wird die Gründung von Alters- und Ehrenabteilungen erleichtert – mit vollem Versicherungsschutz für deren unterstützende Tätigkeiten, etwa in der Ausbildung oder Gerätepflege.

Ein weiteres Plus für die Effizienz: Kommunen erhalten die Möglichkeit, bei Fehlalarmen durch automatische Notrufsysteme wie E-Call oder Hausnotruf künftig Kostenersatz zu verlangen. „Diese Reform ist ein klares Bekenntnis zur Bedeutung unserer Freiwilligen Feuerwehren und zur Stärke des Ehrenamts“, betont Locke. „Als FREIE WÄHLER haben wir großen Wert auf eine praxisnahe, unbürokratische und tragfähige Lösung gelegt – und genau das nun erreicht.“

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:
Abgeordnetenbüro MdL Felix Locke
Marktplatz 22, 91207 Lauf
Tel.: 09123 9987400
Mail: felix.locke@fw-landtag.de
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